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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma HELMUT GERNET GMBH, Mannheim


Stand November 2006
 

Nachstehend unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen, die Bestandteil für alle schriftlichen und mündlich angeschlossenen Lieferverträge sind:

1. Angebote. Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend, auch nach Annahme des Angebotes durch den Käufer. Werden uns nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, die eine Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, sind wir berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
2. Auftragsannahme. Aufträge werden für uns erst dann bindend, wenn sie von uns bestätigt sind. Die Lieferfristen beginnen nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen. Freigaben, sowie nach Eingang einer evtl. vereinbarten Anzahlung. Erklärt der Käufer vor Durchführung der Fertigung der Ware seinen Rücktritt vom Vertrag, so sind wir berechtigt, die bereits angefallenen Kosten, z.B. für Reproarbeiten und Druckstandskizzen zu berechnen.
3. Preise. Den in unseren Angeboten genannten Preise liegt die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bestehende Kalkulation zugrunde. Die Gültigkeit dieser Preise setzt eine unveränderte Rohstoffsitation voraus.
4. Lieferung und Lieferzeit. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Käufers, auch wennwir die Versandkosten tragen oder den Transport selbst durchführen. Die Angabe der Lieferzeit ist unverbindlich. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt einen ungestörten Arbeitsprozess und eine ungestörte Rohstoffversorgung voraus. Höhere Gewalt, Krieg, _Streik, Sturm, Feuer- und Wasserschäden verlängern die Lieferfrist. Eine uns vom Käufer gesetzte Nachfrist beträgt 8 Wochen. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
Bei Abrufaufträgen ohne Vereinbarung von Lieferzeiten und Abnahmeterminen können wir spätestens 3 Monate nach Auftragsbestätigung eine terminliche Festlegung über den Liefertermin verlangen. Kommt der Käufer diesem Verlangen innerhalb 3 Wochen nicht nach, können wir eine zweiwöchige Nachfrist setzen. Danach sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.
5. Maß- und Stückzahl-Toleranzen. Aus produktionstechnischen Gründen sind geringe Grössen- und Stärkentoleranzen nicht auszuschliessen und nicht zu beanstanden.
Bei Polyäthylen-Erzeugnissen gilt bei der über Luftstrom geblasene Folie die vom Fachverband Verpackung und Beläge aufgestellten GKV Prüf- und Bewertungsklausel 1992 für Poläthylen-Folien.
6. Mengenabweichungen. Bei allen Sonderanfertigungen behalten wir uns je nach Produkt, eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 20% der bestellten Menge, unter Berechnung der tatsächlichen Menge, vor. Zählfehler oder Auslesemängel bis 5% sind nicht ausgeschlossen und geben kein Grund zur Beanstandung.
7. Druck. Für den Druck werden handelsübliche Druckfarben verwendet. Eine besondere Gewähr für Lichtbeständigkeit, Alkaliechtheit, Reibbeständigkeit usw. kann von uns nicht übernommen werden. Kleinere Abweichungen der Farbnuoncen, der Druckstellung und des Druckes, auch innerhalb einer Lieferung, berechtigt den Käufer nicht zur Reklamation. Bei nachträglicher Bedruckung von Papier- und Folientaschen im Flexo- und Heissprägedruck können die Unebenheiten der gefalteten Taschen zur Beeinträchtigung des Druckergebnisses führen; auch kann die Farbintensität bei grösseren Druckflächen leichten Schwankungen unterliegen. Bei zwei- oder mehrfarbigen Druckbildern sind Passaschwankungen bis zu 2 mm möglich. Der Käufer haftet alleine für den Druckinhalt und die rechtlichen Folgen daraus.
8. Mängelhaftung. Wir gewährleisten vertragsmässige Güte und Beschaffenheit der Ware. Ein Mangel an einer Ware berechtigt den Käufer, die Beseitigung des Mangels zu verlangen. Eine Mängelrüge muss unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Eintreffen der Ware, erfolgen. Der Käufer darf die Ware nicht unfrei zurücksenden, ohne hierfür unser Einverständnis einzuholen. Wir können nach unserer Wahl den Mangel durch Nachbesserung oder Austausch der Ware beseitigen. Schlägt die Nachbesserung fehl, ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Aufwendungsersatz- oder Schadenseresatzansprüche sind ausgeschlossen.
9. Zahlungsbedingungen. Sofern nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen zahlbar innerhalb 14 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto. Anderstlautende Bedingungen sind nur nach vorheriger Vereinbarung mit uns gültig. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszins der EZB zu berechnen. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens vorbehalten.
10. Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlich von uns gelieferten Waren vor, bis der Käufer sämtliche Forderungen bezahlt hat. Bei Weiterveräusserung tritt der Käufer sämtliche Forderungen an uns ab. Einer besonderen Abtretungserklärung bedarf es hierzu nicht. Auf unseren Wunsch hin hat der Käufer uns seinen Kunden zu nennen. Auch hat der Käufer seinem Kunden mitzuteilen, dass die Forderung auf uns übergegangen ist.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist Mannheim. Gerichtsstand ist Mannheim. Es gilt ausschliesslich deutsches Recht. Das gesamte Rechtsverhältnis zwischen dem Käufer und uns unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinigten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf.
12. Sonstige Bestimmungen. Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen bedürfen zu Ihrer Rechtwirksamkeit der Schriftform.
 


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