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Nachstehend unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen,
die Bestandteil für alle schriftlichen und mündlich angeschlossenen
Lieferverträge sind:
1. Angebote. Alle Angebote sind
unverbindlich und freibleibend, auch nach Annahme des Angebotes durch
den Käufer. Werden uns nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, die
eine Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, sind wir
berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen oder
vom Vertrag zurückzutreten.
2. Auftragsannahme. Aufträge werden für uns erst dann bindend,
wenn sie von uns bestätigt sind. Die Lieferfristen beginnen nach
Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen
Unterlagen. Freigaben, sowie nach Eingang einer evtl. vereinbarten
Anzahlung. Erklärt der Käufer vor Durchführung der Fertigung der Ware
seinen Rücktritt vom Vertrag, so sind wir berechtigt, die bereits
angefallenen Kosten, z.B. für Reproarbeiten und Druckstandskizzen zu
berechnen.
3. Preise. Den in unseren Angeboten genannten Preise liegt die
zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bestehende Kalkulation zugrunde. Die
Gültigkeit dieser Preise setzt eine unveränderte Rohstoffsitation
voraus.
4. Lieferung und Lieferzeit. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr
des Käufers, auch wennwir die Versandkosten tragen oder den Transport
selbst durchführen. Die Angabe der Lieferzeit ist unverbindlich. Die
Einhaltung der Lieferzeit setzt einen ungestörten Arbeitsprozess und
eine ungestörte Rohstoffversorgung voraus. Höhere Gewalt, Krieg,
_Streik, Sturm, Feuer- und Wasserschäden verlängern die Lieferfrist.
Eine uns vom Käufer gesetzte Nachfrist beträgt 8 Wochen. Wir sind zu
Teillieferungen berechtigt.
Bei Abrufaufträgen ohne Vereinbarung von Lieferzeiten und
Abnahmeterminen können wir spätestens 3 Monate nach
Auftragsbestätigung eine terminliche Festlegung über den Liefertermin
verlangen. Kommt der Käufer diesem Verlangen innerhalb 3 Wochen nicht
nach, können wir eine zweiwöchige Nachfrist setzen. Danach sind wir
berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.
5. Maß- und Stückzahl-Toleranzen. Aus produktionstechnischen
Gründen sind geringe Grössen- und Stärkentoleranzen nicht
auszuschliessen und nicht zu beanstanden.
Bei Polyäthylen-Erzeugnissen gilt bei der über Luftstrom geblasene
Folie die vom Fachverband Verpackung und Beläge aufgestellten GKV
Prüf- und Bewertungsklausel 1992 für Poläthylen-Folien.
6. Mengenabweichungen. Bei allen Sonderanfertigungen behalten
wir uns je nach Produkt, eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 20%
der bestellten Menge, unter Berechnung der tatsächlichen Menge, vor.
Zählfehler oder Auslesemängel bis 5% sind nicht ausgeschlossen und
geben kein Grund zur Beanstandung.
7. Druck. Für den Druck werden handelsübliche Druckfarben
verwendet. Eine besondere Gewähr für Lichtbeständigkeit,
Alkaliechtheit, Reibbeständigkeit usw. kann von uns nicht übernommen
werden. Kleinere Abweichungen der Farbnuoncen, der Druckstellung und
des Druckes, auch innerhalb einer Lieferung, berechtigt den Käufer
nicht zur Reklamation. Bei nachträglicher Bedruckung von Papier- und
Folientaschen im Flexo- und Heissprägedruck können die Unebenheiten
der gefalteten Taschen zur Beeinträchtigung des Druckergebnisses
führen; auch kann die Farbintensität bei grösseren Druckflächen
leichten Schwankungen unterliegen. Bei zwei- oder mehrfarbigen
Druckbildern sind Passaschwankungen bis zu 2 mm möglich. Der Käufer
haftet alleine für den Druckinhalt und die rechtlichen Folgen daraus.
8. Mängelhaftung. Wir gewährleisten vertragsmässige Güte und
Beschaffenheit der Ware. Ein Mangel an einer Ware berechtigt den
Käufer, die Beseitigung des Mangels zu verlangen. Eine Mängelrüge muss
unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Eintreffen
der Ware, erfolgen. Der Käufer darf die Ware nicht unfrei
zurücksenden, ohne hierfür unser Einverständnis einzuholen. Wir können
nach unserer Wahl den Mangel durch Nachbesserung oder Austausch der
Ware beseitigen. Schlägt die Nachbesserung fehl, ist der Käufer
berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Aufwendungsersatz- oder
Schadenseresatzansprüche sind ausgeschlossen.
9. Zahlungsbedingungen. Sofern nichts anderes vereinbart, sind
unsere Rechnungen zahlbar innerhalb 14 Tagen mit 2% Skonto oder
innerhalb 30 Tagen netto. Anderstlautende Bedingungen sind nur nach
vorheriger Vereinbarung mit uns gültig. Bei Zahlungsverzug sind wir
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszins
der EZB zu berechnen. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines
niedrigeren Schadens vorbehalten.
10. Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an
sämtlich von uns gelieferten Waren vor, bis der Käufer sämtliche
Forderungen bezahlt hat. Bei Weiterveräusserung tritt der Käufer
sämtliche Forderungen an uns ab. Einer besonderen Abtretungserklärung
bedarf es hierzu nicht. Auf unseren Wunsch hin hat der Käufer uns
seinen Kunden zu nennen. Auch hat der Käufer seinem Kunden
mitzuteilen, dass die Forderung auf uns übergegangen ist.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand. Erfüllungsort für alle
Lieferungen und Leistungen ist Mannheim. Gerichtsstand ist Mannheim.
Es gilt ausschliesslich deutsches Recht. Das gesamte Rechtsverhältnis
zwischen dem Käufer und uns unterliegt dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinigten
Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen
Warenkauf.
12. Sonstige Bestimmungen. Nebenabreden zu diesem Vertrag sind
nicht getroffen. Änderungen bedürfen zu Ihrer Rechtwirksamkeit der
Schriftform.
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